Variable Umsatzbeteiligung
Steuern sparen mit variabler Umsatzbeteiligung
Aus einem Artikel aus der Zeitschrift Taxi-Heute: Ausgabe 1/2010
"Mit den auf Seite 9 beschriebenen Steuerschlupflöchern kann man eine Menge Geld sparen – üblicherweise über 100 Euro im Monat, und das pro Konzession. Allerdings muss man ziemlich viel rechnen, entweder selbst oder man beauftragt einen Steuerberater. Preiswerter und einfacher geht’s mit einer Taxisoftware für Lohnabrechnungen mit flexibler Umsatzbeteiligung. Wir zeigen Ihnen wie’s geht.
Die meisten Taxiunternehmen bezahlen ihre Fahrer mit einer Umsatzbeteiligung. Als pauschalen Satz hört man oft 40 + X %. Eine solche Lösung, in der für Tag- und Nachtschichten die gleiche Umsatzbeteiligung bezahlt wird, führt aber dazu, dass Unternehmer und Fahrer mehr Steuern zahlen als sie eigentlich müssten.
Der Grund: Wer nachts oder an Sonn- und Feiertagen arbeitet, hat dafür einen Ausgleich in Form von Zuschlägen verdient. Diese sind steuerfrei. Wer tags und nachts die gleiche Umsatzbeteiligung bezahlt, der nutzt die Möglichkeit der steuerfreien SFN-Zuschläge nicht optimal. Wer will heute nicht Steuern sparen? Vor allem, wenn das ganz legal geht?
Die steuerliche Befreiung der SFN-Zuschläge legt es nahe, eine variable Umsatzbeteiligung einzuführen. Als Beispiel nehmen wir zunächst eine Basis-Umsatzbeteiligung von 30% an. Das klingt erst mal nach wenig, aber an die Stelle der reduzierten Prozente treten die SFN-Zuschläge. Denn wenn man die Zuschläge addiert, die von 25% für Nachtarbeit bis zu 150% für Feiertage reichen, dann kommt man für SFN-Schichten schnell wieder in die Region von 40%. Der entscheidende Vorteil: Die SFN-Zuschläge müssen nicht versteuert werden, also bleibt unter dem Strich mehr Netto übrig!
Und wie sieht es tagsüber aus? Hier existieren ja keine Zuschläge. Aus diesem Grund wird hier zur Basis von 30% zusätzlich eine Erschwerniszulage von z.B. 10% für Stau, geringere Umsätze usw. gezahlt. Tagsüber ändert sich also nichts, zumal die Erschwerniszulage ebenso wie der Grundlohn steuerpflichtig ist.
Der Trick der Steuerersparnis besteht also darin, den Grundlohn zu senken, den Bruttolohn aber dann mit Hilfe der steuerfreien Zulagen so anzuheben, dass unterm Strich nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben für den Fahrer das Gleiche bleibt oder dass er sogar mehr in der Tasche hat. Wer aber auf jeden Fall von der Steuerersparnis profitiert ist der Unternehmer – siehe Beispielrechnung.
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Beispielrechnung: (Pro Fahrzeug und Monat) |
Mit SFN |
Ohne SFN |
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Umsatz pro Fahrzeug |
6.000,00 € |
6.000,00 € |
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Bruttolöhne für Schichten mit diesem Fahrzeug |
2.570,00 € |
2.760,00 € |
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Davon steuer- und sozialversicherungsfrei |
640,00 € |
0,00 € |
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Abgaben Arbeitnehmer (inkl. LST, AV, KV, RV) |
430 € |
620 € |
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Abgaben Arbeitgeber (inkl. AV, KV, RV, Umlagen, BG) |
540 € |
709 € |
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Nettolöhne für Schichten mit diesem Fahrzeug |
2.140,00 |
2.140,00 |
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Ersparnis für den Unternehmer pro Fahrzeug und Monat: |
Mehr als 300,00 € |
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Beispielzahlen von Unternehmen aus Bayern. Gerundete Werte, Abgabenberechnung für verheirateten Fahrer LSt.Kl. 3, ein Kind
Diese Berechnungen sind aber recht aufwendig. Denn wenn die Schichten sich über unterschiedliche Zeitbereiche erstrecken, z.B. von 19:55 Uhr bis 6:07 Uhr, abzüglich Pausen, wird’s schon recht kompliziert, den exakten Grundlohn zu berechnen, auf dem ja die Zuschläge basieren müssen. Achtung: Setzt man diesen zu hoch an, z.B pauschal mit 5€, ist dies nur legal, wenn die realen Grundlöhne aller Fahrer auch durchschnittlich über 5€ liegen. Wenn man andererseits den Grundlohn zu gering ansetzt, dann verschenkt man wieder Steuern...
Besser als alle Rechnungen „zu Fuß“ und viel billiger als ein Steuerberater sind Programme wie das Taxisystem IXAT der Designated Software GmbH. In diesem Programm werden selbst die kompliziertesten Schichten auf die Sekunde genau berechnet, der steuerlich korrekte und optimale Grundlohn festgestellt und nebenbei auch noch der Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt, der ja ebenfalls steuerfrei ist. Nach nur wenigen Klicks können die Arbeitszeitnachweise ausgedruckt und die Daten in ein Lohnbuchhaltungssystem Ihrer Wahl exportiert werden. So können Sie die Daten vorbereitet zu Ihrem Steuerberater geben, der nur noch minimale Arbeit hat.
Dabei kann das Programmpaket noch viel mehr: Die IXAT-Taxisoftware übernimmt die Verwaltung der Schichten, Disposition der Fahrer, Druck von Schichtplänen, Planung von Urlaubszeiten, Verwaltung der Fahrzeuge und Konzessionen usw.
Die Software kostet 10 Euro im Monat pro Konzession. Das ist sehr wenig im Vergleich zu den Einsparungen, die man damit erzielen kann. Der Hersteller von IXAT bietet kostenlose Testversionen zum unverbindlichen 30-Tage Ausprobieren auf seiner Webseite an. Einfach vorbeisurfen und runterladen."


















